Kirchgemeinde Weggis
Die Kirchgemeinden ermöglichen die Seelsorge in den Luzerner Pfarreien. In Zusammenarbeit mit der Landeskirche und den pastoral Verantwortlichen setzen sie sich für eine lebendige Kirche ein.
In der Verfassung der Landeskirche heisst es: «Landeskirche und Kirchgemeinden besorgen die der kirchlichen Tätigkeit dienende öffentliche Verwaltung.» Und im Kirchgemeindegesetz: «Die Kirchgemeinden sorgen in ihrem Gemeindegebiet für die religiöse Betreuung der Katholikinnen und Katholiken.»
Die Kirchgemeinden regeln zum Beispiel das Dienstverhältnis mit dem Pfarrer oder der Gemeindeleitung und sind zuständig für die Anstellungen kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie schaffen die Rahmenbedingungen für den Religionsunterricht, die kirchliche Jugendarbeit und Erwachsenenbildung sowie die Diakonie, und sie unterhalten die Gebäude, die es für das Pfarreileben braucht – von der Kirche bis zum Pfarreizentrum. Anstellungen eines Pfarrers oder einer Gemeindeleitung nehmen die Kirchgemeinden in Absprache mit den kirchlichen Verantwortlichen vor, also dem Bistum.
Mitgestalten, mitentscheiden
Um diese Aufgaben erfüllen zu können, ziehen die Kirchgemeinden Steuern ein, sie verwalten ihr Vermögen und führen eine Verwaltung. Die Kirchenmitglieder können das kirchliche Leben mitgestalten. Einerseits, indem sie ein- oder zweimal jährlich an der Kirchgemeindeversammlung teilnehmen und hier über Wahl- und Sachgeschäfte entscheiden, anderseits, indem sie sich freiwillig oder ehrenamtlich in der Pfarrei einsetzen.
Die Kirchgemeinden werden von teilweise ehrenamtlich tätigen Kirchenrätinnen und -räten geführt, die das Volk alle vier Jahre wählt.
Das duale System der katholische Kirche Schweiz
Aktuelles
Die jeweiligen Einladungen zur Kirchgemeinde-Versammlung (Ende April) bzw. Budget-Kirchgemeindeversammlung (Ende November) sind unter Veranstaltungen zu finden und werden im Pfarreiblatt publiziert. Die Unterlagen dazu liegen im Schriftenstand der Kirche auf und sind unter Geschäftsberichte abgelegt.
Kirchenrat
Der Kirchenrat ist die Exekutive der katholischen Kirchgemeinde Weggis. Die Aufgabe dieses Gremiums besteht darin, die Steuereinnahmen so zu verwalten, dass die Seelsorge in der Pfarrei auf lange Sicht gewährleistet ist, und die pastoralen Bedürfnisse abgedeckt werden können.
Dem Kirchenrat gehören fünf Mitglieder an. Der Pfarrer oder Gemeindeleiter ist von Amtes wegen im Rat. Die vier anderen Personen werden von den politischen Parteien nominiert und von der Bevölkerung an der Urne gewählt, wobei das stille Wahlverfahren möglich ist.
Der Kirchenrat trifft sich monatlich zu einer Sitzung zur Behandlung der laufenden Geschäfte.
Aktuell setzt sich der Kirchenrat Weggis aus folgenden Mitgliedern zusammen (Amtsdauer 2022 – 2026):
Präsidentin / Delegierte Personalkommission (seit 2022)
Barbara Zurmühle-Reinecke, Gotthardstrasse 61, 6353 Weggis
T: 079 473 34 25, E: barbara.zurmuehle@seepfarreien.ch
Vizepräsidentin (seit 2022)
Erika Imgrüth, Riedmattstrasse 11, 6353 Weggis
T: 041 390 20 27, E: erika.imgrueth@seepfarreien.ch
Kirchmeierin (seit 2022)
Monika Amrein, Hertensteinstrasse 50, 6353 Weggis
T: 041 390 33 77, E: monika.amrein@seepfarreien.ch
Schreiber (seit 2022)
Markus Würsch, Pannerhofstrasse 6, 6353 Weggis
E: markus.wuersch@seepfarreien.ch
Pastoralraumleiter (seit 2017)
Michael Brauchart, Rigiblickstrasse 3, 6353 Weggis
T: 041 392 00 91, E: michael.brauchart@seepfarreien.ch
Präsidium Gesamtkirchenrat
Greppen – Weggis – Vitznau (ab 24.08.2022)
Barbara Zurmühle-Reinecke, Gotthardstrasse 61, 6353 Weggis
T: 079 473 34 25, E: barbara.zurmuehle@seepfarreien.ch